Evaluation der Radverkehrsförderung
Seit über zehn Jahren prüft Baden-Württemberg den Fortschritt der Radverkehrsförderung mithilfe einer Wirkungskontrolle.
Um die Wirkung der Radverkehrsförderung zielgerichtet steuern zu können, hat das Land Baden-Württemberg bereits 2009 eine Wirkungskontrolle zur Radverkehrsförderung eingerichtet. Sie evaluiert die durchgeführten Maßnahmen und gewährleistet ein systematisches Qualitätsmanagement. In der RadSTRATEGIE des Landes Baden-Württemberg sind regelmäßige Wiederholungen in einem 5-Jahres-Turnus vorgesehen.
Meilensteine:
- 2009: Erfassung des Status Quo (“Nullanalyse”)
- 2014/2015: Erste Wirkungskontrolle
- 2016: Verabschiedung der RadSTRATEGIE BW
- 2019/2020: Neuausrichtung der Wirkungskontrolle als Evaluationsinstrument zur RadSTRATEGIE
- 2022: Zweite Wirkungskontrolle
Ergebnisse der zweiten Wirkungskontrolle:
Mit der zweiten Wirkungskontrolle wurden die Ziele und die Umsetzung der RadSTRATEGIE auf Landesebene evaluiert. Basis dafür war eine überarbeitete Methodik und umfangreiche Datenerhebung ab dem Sommer 2020 (siehe unten).
Im Sommer 2022 veröffentlichte das Verkehrsministerium die Ergebnisse der zweiten Wirkungskontrolle. Der Bericht kommt zu dem Fazit: In den vergangenen Jahren hat das Land Baden-Württemberg im Bereich der Radverkehrsförderung viele Prozesse angestoßen und die Rahmenbedingungen deutlich verbessert. Insbesondere auch mit Blick auf viele andere Bundesländer lässt sich in Baden-Württemberg insgesamt ein hohes Maß an Aktivitäten und Engagement für die landesweite Radverkehrsförderung erkennen. Vor Ort in den Kommunen bzw. bei den Radfahrenden sind die Ergebnisse der Aktivitäten jedoch noch nicht flächendeckend spürbar. Dementsprechend ist der gewünschte positive Effekt auf das Mobilitätsverhalten in Richtung einer deutlichen Steigerung der Radnutzung noch nicht klar erkennbar und die gesetzten Ziele der RadSTRATEGIE sind überwiegend zwar angegangen, aber noch nicht erreicht.
Die genauen Ergebnisse sind im Kurzbericht nachzulesen. Hier wird für alle Handlungsfelder bzw. deren Unterthemen die Bewertung der Zielerreichung grafisch dargestellt.
Neuausrichtung der Wirkungskontrolle als Evaluationsinstrument zur RadSTRATEGIE:
2019/2020 wurde die Methodik der bisherigen Wirkungskontrolle zu einem Evaluationsinstrument der RadSTRATEGIE weiterentwickelt. Ab Sommer 2020 erfolgte die Datenerhebung durch den beauftragten Gutachter PGV Alrutz mit Unterstützung von infas. Die Evaluation umfasste folgende Bereiche:
- Evaluierung der 61 Ziele aus den 8 Handlungsfeldern der RadSTRATEGIE mithilfe von neu definierten Messgrößen sowie Datenabfrage, -erhebung, und -auswertung; für einzelne Ziele wird ein Vergleich zu ausgewählten vergleichbaren Bundesländern durchgeführt
- Dabei flächendeckende Berücksichtigung aller Stadt- und Landkreise (Fragebogen, Auswertung kreisweite Radverkehrskonzepte)
- Einzelne Fragestellungen auf Basis der Befragung ausgewählter Städte (Auswahlverfahren), einer Repräsentativbefragung (Bevölkerung), Fachgespräche/Expert*inneninterviews, Recherchen, Auswertung amtlicher Daten, MiD 2017
Aus den Ergebnissen können Expertinnen und Experten dann Handlungsempfehlungen für die weitere Radverkehrsförderung ableiten.
Ergebnisse der ersten Wirkungskontrolle 2014/2015
Wirkt die Radverkehrsförderung? Dieser Frage ging die erste Evaluation der ergriffenen Maßnahmen 2014/2015 nach, an der sich 11 baden-württembergische Kommunen und drei Landkreise beteiligten. Die Ergebnisse wurden im Oktober 2016 im Schlussbericht der ersten Wirkungskontrolle veröffentlicht.
Neben der vollständigen 175 Seiten umfassenden Langfassung hat das Verkehrsministerium eine Kurzfassung der Wirkungskontrolle publiziert, die die wichtigsten Ergebnisse auf einen Blick präsentiert.
2009: Gutachter erfassen den Ausgangszustand
2009 wurde durch eine Nullanalyse der Ausgangszustand festgestellt. In Rahmen der Nullanalyse nahmen Gutachter den Radverkehr in insgesamt elf Städten und drei Landkreisen mit unterschiedlichen Untersuchungsmethoden unter die Lupe. Sie wählten die Städte und Landkreise nach Kriterien wie Raumstrukturtyp, Radverkehrsanteil, Tradition der Radverkehrsförderung und Topographie aus.
Die beteiligten Städte waren: Freiburg, Heidenheim, Karlsruhe, Kirchheim unter Teck, Offenburg, Stuttgart und Villingen-Schwenningen sowie die Landkreise Bodenseekreis, Karlsruhe und Ostalbkreis. Die Städte Filderstadt, Fellbach, Lörrach und Singen schlossen sich auf eigene Kosten der Untersuchung an.