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Winfried Hermann MdL, Verkehrsminister:

„Das Land Baden-Württemberg fördert den Radverkehr – strategisch und mit Plan.”

Pilotprojekte: Radschnellverbindungen in der Umsetzung

Das Land Baden-Württemberg plant und baut drei Radschnellverbindungen als Leuchtturmprojekte.

Das Land Baden-Württemberg steigt auf ausgewählten Radschnellverbindungs-Strecken erstmals auch als Bauherr aktiv in die Umsetzung ein. Bereits jetzt unterstützt das Land regionale Projekte, übernimmt nun aber zusätzlich die Baulastträgerschaft für die Radschnellverbindungen Heidelberg–Mannheim, Heilbronn–Neckarsulm–Bad Wimpfen und Esslingen–Stuttgart.

Dazu sagte Verkehrsminister Winfried Hermann MdL am 17. Juli 2017: „Mit den drei Leuchtturmprojekten übernimmt das Land die Verantwortung für die Umsetzung der Strecken und dokumentiert damit die Bedeutung der Radschnellverbindungen für eine neue Radkultur in Baden-Württemberg. Es werden viel mehr Menschen auf das Fahrrad umsteigen, wenn die zur Verfügung stehende Infrastruktur für Radfahrerinnen und Radfahrer durch leistungsfähige, schnelle und direkte Verbindungen attraktiver wird.“

Land übernimmt Koordination der Projekte

Bei konventionellen Radwegen wechselt die Verwaltungszuständigkeit für Bau und Unterhaltung häufig zwischen den anliegenden Kommunen, Land und Bund. Dadurch entstehen Verzögerungen und die Qualität ist oft uneinheitlich. Um bei Radschnellverbindungen durchgehend attraktive Verbindungen zu gewährleisten, müssen Umsetzung, Erhaltung und Unterhaltung in einer Hand liegen. Die Rolle des Koordinators kann zum Beispiel beim kommunalen Träger oder beim Zweckverband liegen. Für die jetzt benannten drei Pilotprojekte mit hoher Landesbedeutung übernimmt erstmals das Land diese Rolle.

Informationen rund um die Radschnellverbindung Heidelberg-Mannheim finden Sie hier.

Hintergrund

Indem das Land für ausgewählte Radschnellverbindungen die Verantwortung für die ganze Strecke übernimmt, kann mit gleichen Standards gebaut werden. Auch Unterhaltung, Erhaltung und der Winterdienst werden auf einheitlichem Niveau gesichert. Für die Kommunen bedeutet dies aufgrund der Kosten in Höhe von 0,5 bis 1 Mio. Euro je km Radschnellverbindung eine deutliche finanzielle Entlastung. Anhand der Leuchtturmprojekte sollen Erfahrungen und Erkenntnisse für die künftige Projektabwicklung gewonnen werden.

Im Auftrag von:

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