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Winfried Hermann MdL, Verkehrsminister:

„Das Land Baden-Württemberg fördert den Radverkehr – strategisch und mit Plan.”

Radwege an Bundes- und Landesstraßen

An Bundes- und Landesstraßen ist das Land für Bau und Erhalt von Radwegen zuständig. Baden-Württemberg hat einen klaren Plan: Bis 2040 sollen rund 2.000 Kilometer neue Radwege entstehen.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat erstmals einen Bedarfsplan für Radwege an Bundes- und Landesstraßen entwickelt. Dafür wurden fehlende Radwege in Baulast des Bundes und des Landes systematisch erfasst. Anschließend wurden die notwendigen Baumaßnahmen priorisiert.

Der erste umfassende Bedarfsplan dieser Art enthält alle wichtigen Neu- und Ausbaustrecken an Radwegen in Baulast des Bundes und des Landes bis 2040. Er schafft damit Klarheit für den Radwegebau durch das Land in den kommenden Jahren. Nach dem Bedarfsplan sollen rund 2.000 Kilometer neue Radwege an Bundes- und Landesstraßen in Baden-Württemberg gebaut werden. Das Finanzierungsvolumen liegt bei insgesamt 1,65 Milliarden Euro.

Das bereits seit 2016 bestehende RadNETZ, das Mittel- und Oberzentren im ganzen Land verbindet, ist im Bedarfsplan integriert und soll im Bereich der Bundes- und Landesstraßen bis 2030 fertiggestellt sein. Der Bedarfsplan berücksichtigt zusätzlich die Unterzentren, sodass in der Perspektive bis 2040 ein noch engmaschigeres Netz entsteht.

Die Methodik des Bedarfsplans

Um den Ausbaubedarf an Bundes- und Landesstraßen zu erfassen und bereits bestehende Radnetze kontinuierlich auszubauen, wurden in einer landesweiten Betrachtung Lücken im Radwegenetz ausfindig gemacht. Dafür wurde im ersten Schritt ein Luftliniennetz zur Verbindung aller Ober-, Mittel- und Unterzentren erstellt. Danach erfolgte die Übertragung auf das hinterlegte Verkehrswegenetz. So konnte festgestellt werden, wie und wo Radfahrende zwischen zwei zentralen Orten am besten entlangfahren können. Als Datengrundlage wurden neben den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und den daran liegenden Radwegen auch das RadNETZ Baden-Württemberg sowie die Radschnellverbindungen miteinbezogen.

Das RadNETZ soll flächendeckende, durchgängige und alltagstaugliche Fahrradverbindungen zwischen Mittel- und Oberzentren entlang der wichtigsten Siedlungsachsen im Land abbilden. Im Rahmen der Aufstellung des Bedarfsplans hatten alle Stadt- und Landkreise die Möglichkeit, ihre zehn wichtigsten Radwegemaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen zur Prüfung im Rahmen des Bedarfsplans zu benennen.

Priorisierung nach Dringlichkeit

Im Anschluss konnten Lücken im kategorisierten Netz identifiziert werden, die in den Bedarfsplan aufgenommen und bewertet wurden. Um jedoch nur bisher fehlende Radwege im Bedarfsplan zu benennen, wurden Strecken, die bereits geplant oder auf dem RadNETZ Baden-Württemberg liegen, abgezogen. Für die übrigen Strecken hat das Verkehrsministerium geprüft, ob eine separate Radverkehrsführung notwendig ist. Darauf aufbauend leitete das Verkehrsministerium eine Reihenfolge für die Umsetzung der Maßnahmen ab. Man spricht dabei von einer netzkonzeptionell fundierten Vorgehensweise.

Die Systematik des Bedarfsplans orientiert sich an der Einstufung im Bundesverkehrswegeplan mit den drei Stufen: Vordringlicher Bedarf (VB, höchste Dringlichkeitsstufe, 860 km), Weiterer Bedarf mit Sternchen (WB*, Planungsauftrag, 900 km) und Weiterer Bedarf (WB, kein grundsätzlicher Planungsauftrag, 300 km). Für die VB-Maßnahmen ist eine Umsetzung entsprechend der RadSTRATEGIE bis 2030 geplant. Der Bedarfsplan hat das Ziel, Maßnahmen für den Neu- und Ausbau von Radwegen in der Baulast des Bundes und des Landes in eigener Zuständigkeit festzulegen.

Im Auftrag von:

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