Landesbauordnung: Fahrradstellplätze
Eine Novelle der baden-württembergischen Landesbauordnung sieht eine Mindestanzahl von Fahrradabstellplätzen pro neuer Wohnung vor.
Mit ihren Landesbauordnungen (LBOs) sorgen die Bundesländer dafür, dass bei Neubauvorhaben die Sicherheit gewährleistet ist und alle gesellschaftlichen Interessen berücksichtigt werden. Das betrifft Vorgaben zum Brandschutz ebenso wie Flächennutzung, Barrierefreiheit und die Zahl der Stellplätze – auch für Fahrräder.
Am 5. November 2014 hat der Landtag eine Novellierung der LBO beschlossen, um neue gesellschaftliche Entwicklungen in das mächtige Gesetzeswerk zu integrieren. Das Gesetz trat im März 2015 in Kraft. Die Verwaltungsvorschrift folgte im Juni. Die neueste Novelle der LBO datiert auf den Dezember 2021.
Die Neuerungen von 2015 betrafen auch das Fahrrad als wichtiges Alltagsverkehrsmittel, das in der LBO bis dahin nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Seitdem setzt die LBO neben der Anzahl der Autostellplätze auch die Zahl und Qualität von Fahrradparkplätzen beim Neubau von Wohnungen fest. Gleichzeitig haben Gemeinden künftig die Möglichkeit, weniger Kfz-Stellplätze pro Wohnung anzubieten als vorgeschrieben. Damit wird eine Möglichkeit zur Beschränkung des Individualverkehrs gegeben. Die aktuelle Version der LBO enthält wichtige Ausführungen dazu, wie die gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf Zahl, Größe und Ausstattung der Stellplätze zu erfüllen sind.
Fahrradabstellplätze pro Wohnung an Bedarf ausrichten
Der Begriff „Stellplätze” wurde in der LBO so definiert, dass auch Fahrräder darunter fallen. Außerdem gibt es Vorgaben zum Fahrradparken beim Neubau von Wohnungen. Zukünftig wird es je Wohnung Fahrradabstellplätze nach Bedarf geben und zwar wettergeschützt und leicht zugänglich.
Städtische Einrichtungen, Veranstaltungsstätten oder Einkaufszentren können, wenn sie genügend Fahrradabstellplätze nachweisen, weniger Pkw-Stellplätze zur Verfügung stellen. Hier sieht die neue LBO ein Verhältnis von eins zu vier vor: Statt eines Pkw-Stellplatzes müssten dann vier neue Fahrradstellplätze geschaffen werden.
Abstellplatz entscheidend für klimafreundliche Mobilität
Umwelt- und Mobilitätsverbände begrüßten 2015 die Novellierung der LBO. „Eine Schlüsselrolle für den zukunftsfähigen Verkehr in Städten nehmen der öffentliche Nahverkehr und der Fahrradverkehr ein, da sie am besten geeignet sind, den Folgen des motorisierten Individualverkehrs wie Flächenverbrauch, Verlärmung und Luftverschmutzung wirksam zu begegnen”, erklärte der VCD-Landesvorsitzende Matthias Lieb. Vor allem Pedelecs entwickeln sich zunehmend zu einer wirklichen Alternative zum Auto auf kurzen und mittleren Strecken. Oft entscheidet ein gut zugänglicher Abstellplatz fürs Rad darüber, ob man zum Autoschlüssel greift oder schneller das Rad nimmt.