der Bund ist zuständig für Radwege, die entlang Bundesstraßen verlaufen. Für ihren Erhalt und Erweiterung stehen jährlich rund 100 Millionen Euro bereit. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Förderprogrammen, auf die sich Kommunen zugreifen können.
Das Nationale Fahrradportal (www.nrvp.de) gibt einen umfassenden Überblick über alle Aktivitäten, Termine, wissenschaftlichen Studien, internationalen Aktivitäten etc. in Sachen Radverkehr. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung auch eine Datenbank zu allen Fördermöglichkeiten bundesweit in Auftrag gegeben. Die „NRVP-Förderfibel” lässt viele unterschiedliche Sortierungen zu. So kann man sich auch landesspezifische Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in Baden-Württemberg anzeigen lassen. Dazu muss man in der Suchmaske die gewünschte Maßnahme auswählen und die Suche auf „Baden-Württemberg” beschränken.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) initiiert und fördert das Bundesumweltministerium (BMUB) seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Radverkehrsförderung kann daher in den meisten Fällen von Fördertöpfen der NKI profitieren. Eine Übersicht der Förderung gibt es auf der Webseite der NKI.
Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie veröffentlicht. Zu den neuen Förderschwerpunkten zählen unter anderem kommunales Energie- und Umweltmanagement, Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, intelligente Verkehrssteuerung, Maßnahmen zur Abfallentsorgung und Maßnahmen an Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen. Bisherige Förderschwerpunkte bleiben bestehen und wurden an technologische Entwicklungen angepasst.
Gefördert werden u.a. Maßnahmen für nachhaltige Mobilität wie
Auch Klimaschutzkonzepte und der Aufbau kommunaler Netzwerke im Bereich der klimafreundlichen Mobilität können gefördert werden.
Die bislang gültige Fassung der Richtlinie gilt noch bis zum 31. Dezember 2018. Die darin enthaltenen Förderschwerpunkte Klimaschutzmanagement (Erst- und Anschlussvorhaben sowie ausgewählte Maßnahme), Energiesparmodelle und das Starterpaket für Energiesparmodelle können bis dahin noch beantragt werden.
Wer wird ab dem 1. Januar 2019 gefördert?
Kitas, Schulen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten sowie Sportstätten erhalten eine um fünf Prozentpunkte erhöhte Förderquote für ausgewählte Förderschwerpunkte.
Weiteres in Kürze:
Die Bundesregierung und die beteiligten Bundesländer und Kommunen haben sich am 28. November 2017 auf Eckpunkte eines "Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020" zur Verbesserung der Luftqualität in Städten verständigt. Neben der elektrifizierung von ÖPNV und Wirtschaftsverkehr werden auch Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs berücksichtigt.
Für die einzelnen Maßnahmen des neuen Sofortprogramms wird so weit wie möglich auf bestehende Förderprogramme zurückgegriffen. Sie erhalten im Rahmen des neuen Sofortprogramms ein größeres Finanzvolumen und werden aufgestockt. Wo erforderlich, legt der Bund neue Förderprogramme auf. Mit der Umsetzung von Maßnahmen, die im Rahmen des Sofortprogramms gefördert werden können, kann grundsätzlich sofort begonnen werden.
Unterstützung bei der Einordnung kommunaler Vorhaben in Förderprogramme des Bundes bietet die "Lotsenstelle Fonds Nachhaltige Mobilität" beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Der Bund stellt ab 2018 Finanzhilfen für Radschnellwege in der Baulast der Länder und Kommunen mit zunächst jährlich 25 Millionen Euro bereit. Die dazugehörige Verwaltungsvereinbarung kann hier abgerufen werden.
Das Land Baden-Württemberg fördert bereits Machbarkeitsstudien zu geplanten Radschnellverbindungen im Land.
Mit dieser Maßnahme soll die durch Mobilität unterstützte Teilhabe von Menschen in ländlichen Räumen gefördert werden. Förderfähig sind Vorhaben, die beispielhaften Charakter (Modellcharakter) haben, neue Themen oder Ideen aufgreifen und einen Beitrag zu dem Ziel leisten, gleichwertige Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen zu erreichen. Das heißt, dass diese ein festgelegtes Ziel zur Schaffung oder Sicherung von Mobilitätslösungen (-möglichkeiten) in ländlichen Räumen mit einer neuartigen Idee verwirklichen, neue Akteure der ländlichen Entwicklung einbeziehen oder eine bestehende Idee mit innovativen Mitteln umsetzen möchten und damit für andere ein wegweisendes Beispiel sein können.
Die Fördermaßnahme ist Teil des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Es sind nur Anträge für solche Maßnahmen zugelassen, die in Kommunen mit weniger als 35.000 Einwohnern durchgeführt werden bzw. dort wirken.
Gegenstand der Förderung:
Mindestens eines der nachfolgenden Aktionsfelder soll in den Projekten bearbeitet werden:
Art und Höhe der Zuwendung:
Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen und Personengemeinschaften, z.B. Vereine, privatrechtliche Organisationen und Unternehmen, Geminden, Städte und Landkreise.
Weitere Informationen:
Die amtliche Bekanntmachung, weitere Informationen und Vorlagen für die Projektanträge finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Gefördert werden nicht investive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs, die die Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) und die Koordinierung von Radverkehrsmaßnahmen unterstützen.
Zu den genannten förderfähigen Vorhaben zählen insbesondere Informations- und Kommunikationskampagnen (z. B. zur Verbesserung des Verkehrsklimas), Wettbewerbe, technische Innovationen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie sonstige geeignete Vorhaben, die der Koordinierung und Förderung des Radverkehrs dienen. Mögliche weitere Anwendungsfälle sollen sich aus den Vorhabenzielen plausibel ergeben. Aus der Entwicklung, Erprobung und Umsetzung der Vorhaben soll ein Erkenntnisgewinn zu erwarten sein, der repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden
Fragestellungen gibt und der auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung relevant sein kann. Entscheidend ist somit eine zu erwartende Übertragbarkeit der Ergebnisse.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Regierungspräsidium Stuttgart
Martin Endmann
RPS - Referat 42 - Steuerung und Baufinanzen, Vertrags- und Verdingungswesen
Telefon: 0711/904-14218
E-Mail: Martin.Endmann@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Christine Dufner
Referat 42 - Steuerung und Baufinanzen
Tel: 0761/208-4452
E-Mail: Christine.Dufner@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Thomas Melzer
Referat 42 - Steuerung und Baufinanzen, Vertrags- und Verdingungswesen
Tel.: 07071/757-3626
E-Mail: Thomas.Melzer@rpt.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Jochen Ernst
Referat 42 - Steuerung und Baufinanzen, Vertrags- und Verdingungswesen
Tel.: 0721 / 926-3253
E-Mail: jochen.ernst@rpk.bwl.de