Regelung des Fahrradparkens zum Schutz des Fußverkehrs
umgesetzt wo?
Freiburg im Breisgau
Einwohnerzahl: 220.000
umgesetzt wann?
Seit 09/2007 (Beginn Radabstellverbot) - heute
Mit welchem Budget?
1.000,– Euro Investitionen für Schilder
Personalkosten für Kontroll- und Entfernungsaufwand (nicht bezifferbar)
umgesetzt von wem?
Stadt Freiburg
Garten- und Tiefbauamt (Federführung)
Amt für Öffentliche Ordnung (Gemeindevollzugsdienst, Kontrolle und Kennzeichnung der Räder)
Städtisches Rechtsamt (rechtliche Fragen)
Stadtplanungsamt (Änderung Bebauungsplan)
Mit welchem Ziel?
Foto: Archiv
Beseitigung von Störungen im zentralen Bereich einer hochfrequentierten Fußgängerzone durch ungeordnetes Fahrradparken. Insbesondere mobilitätseingeschränkte Menschen sollten vor Gefährdungen durch entstehende Engpässe im Fußgängerbereich bewahrt werden.
Projektbeschreibung
Ausgangssituation
Die Altstadt der Stadt Freiburg (Ausdehnung ca. 700 x 700 m) ist seit dem Jahr 1973 größtenteils als Fußgängerzone ausgewiesen und zeigt eine sehr hohe Fußverkehrsfrequenz auf. In dem zentralen Bereich der Fußgängerzone rund um die Kreuzung am Bertoldsbrunnen wurden zunehmend Fahrräder ungeordnet abgestellt. An diesem wichtigen Umsteigeknoten mehrerer Stadtbahnlinien störte dies den Fußgängerverkehr erheblich. Große Teile der Kreuzungsseitenbereiche wurden blockiert, der direkte Weg war oft versperrt und Fußgänger/-innen mussten teilweise einen Umweg über die Straßenbahngleise mit dichtem Straßenbahnverkehr in Kauf nehmen. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen war dies mit Einschränkungen und Gefährdungen verbunden. Zudem kam es zu Blockaden des Gleiskörpers der Stadtbahn durch umgefallene Räder.
Rechtslage
Das Abstellen von Fahrrädern ist auch in Fußgängerzonen grundsätzlich erlaubt, unabhängig davon, ob dort Rad gefahren werden darf oder nicht. Ein Parkverbot für Fahrräder kann straßenverkehrsrechtlich nicht angeordnet werden, da dies in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vorgesehen ist. Entfernt werden können auf Basis der StVO nur Räder, die den Durchgang stark behindern, was am Bertoldsbrunnen in der Regel nicht als gegeben gesehen werden konnte. Entfernt werden konnten nur im Einzelfall Räder, die den Durchgang für Fußgänger oder eine Durchfahrt der Stadtbahn komplett verhinderten. Das Abstellen von Fahrrädern rief also störende Umwege für Fußgänger hervor und war gestalterisch unschön, rechtlich aber nicht zu beanstanden. Handlungsmöglichkeiten zur Entfernung der zwar störenden, aber in der Regel nicht als „behindernd” einzustufenden Räder gab es nicht.
Projektbeschreibung
1. Stufe: Versuch sanfter Maßnahmen
Um das störende Fahrradparken zu reduzieren, wurde seit Anfang 2005 durch Hinweisschilder, Presseberichte und Banderolen an den Rädern auf deren Stören hingewiesen. Bis zum Sommer 2006 wurden im Umfeld des Bertoldsbrunnens 170 zusätzliche Radabstellplätze an Anlehnbügeln geschaffen und darüber hinaus zahlreiche Vorderradklammern durch Anlehnbügel ersetzt. Es hat sich aber keine nachhaltige Besserung der Situation am Bertoldsbrunnen ergeben.
2. Stufe: Änderung des Bebauungsplanes
Da die „sanften“ Maßnahmen keine Entlastung bewirkt haben, wurde ab September 2007 das Abstellen von Fahrrädern verboten, was nicht über die Straßenverkehrsordnung möglich war, sondern nur durch die Beschränkung des Gemeingebrauchs.
Im fraglichen Bereich besteht ein Bebauungsplan, in dem zur Einrichtung der Fußgängerzone 1973 der Gemeingebrauch auf den Fußgängerverkehr beschränkt wurde. Dies umfasst prinzipiell auch das Schieben und Abstellen von Gegenständen wie z. B. Fahrrädern. Straßenbahn und Omnibusverkehr wurden im Bebauungsplan zugelassen. Durch die textliche Änderung im Bebauungsplan „Im Geltungsbereich ... ist das Abstellen von Fahrrädern nicht gestattet“ wurde diese Festsetzung weiter eingeschränkt und das Radabstellen verboten. Das Radabstellverbot wurde auf den besonders stark vom Fußverkehr frequentierten Bereich um den Bertoldsbrunnen (ca. 100 x 200 m) beschränkt.
Wenn es in dem Gebiet keinen Bebauungsplan gegeben hätte, wäre das Radabstellverbot eventuell (eine nähere Prüfung war noch nicht erfolgt) mit einem straßenrechtlichen Teileinziehungsverfahren (Entwidmung) umgesetzt worden.
Begleitende Maßnahmen
Die Freiburger Altstadt soll selbstverständlich weiterhin gut mit dem Rad erreichbar sein. Zur Kompensation des Radabstellverbotes wurde deshalb das Radabstellangebot im Umfeld des Bertoldsbrunnens weiter ausgebaut. Mit über 300 zusätzlich geschaffenen Abstellplätzen an Bügeln wurde der Wegfall der Abstellfläche für die bislang rund 60 bis 80 am Bertoldsbrunnen frei abgestellten Räder mehr als ausgeglichen. Insgesamt gibt es derzeit in der Freiburger Innenstadt (Ausdehnung ca. 1.000 x 1.000 m) über 5.000 Radabstellplätze, dazu weitere 1.000 Radabstellplätze in der Fahrradstation im „mobile“ am Hauptbahnhof.
Umsetzung des Radabstellverbots
Nach der Rechtskraft der Bebauungsplanänderung wurden der Bereich des Abstellverbotes mit Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen 242 („Fußgängerzone“) mit dem Text „Fahrräder abstellen verboten“ gekennzeichnet. Außerdem wurden Hinweisschilder aufgehängt, die das Radabstellverbot und die Konsequenzen der Missachtung (Entfernung, Abholung, Kosten etc.) darstellen. Außerdem wurde über die Presse und auffällige Plakate vor Ort über das Verbot informiert.
Für die Wirksamkeit des Radabstellverbotes ist ein konsequenter Vollzug nötig. Wegen der fehlenden Kennzeichen an den Fahrrädern ist eine Ermittlung der Verantwortlichen in der Regel nicht möglich, so dass eine Verfügung zum Entfernen des Fahrrads sowie die Erhebung eines Bußgelds vor Ort i. d. R. nicht erfolgen kann. Deshalb werden verbotswidrig abgestellte Räder im Wege der unmittelbaren Ausführung entfernt. Vor der Entfernung wird mit einer Banderole am Fahrrad auf die bevorstehende Entfernung hingewiesen. Die Räder werden dann per Lkw in einen abschließbaren Bereich der Fahrradstation im „mobile“ gebracht, dort verwahrt und gegen Erstattung der Entfernungskosten und Verwahrungskosten herausgegeben.
Nicht abgeholte Räder werden nach einer Aufbewahrungsfrist veräußert bzw. verschrottet. Die Kontrollen werden durch den Gemeindevollzugs- dienst durchgeführt.
Kosten/Gebühren
Pro entferntem Rad entstehen durchschnittliche Entfernungs- und Transportkosten in Höhe von 19,- bis 29,- Euro (je nach Anzahl der entfernten Räder, alle Angaben gerundet). Dazu kommt eine Verwaltungsgebühr von 16,50 Euro für die Aufbewahrung und Herausgabe der Räder. Bei der Abholung wird eine kostendeckende Gebühr in gleicher Höhe erhoben, also insgesamt zwischen 35,- und 46,- Euro. Widersprüche werden separat mit einer entsprechenden Gebühr abgegolten.
Übertragbarkeit
Wünschenswert ist aus Sicht der Stadt Freiburg eine allgemein anwendbare gesetzliche Grundlage zur Regelung des Fahrradparkens - nicht nur zur Einschränkung, sondern auch zur Förderung des Fahrradparkens, z.B. als Steuerungsinstrument (Parkdauer-beschränkungen) zur Erhöhung der Verfügbarkeit von Abstellplätzen. Die verschiedenen Regelungsversuche anderer Kommunen und das Interesse zahlreicher Kommunen an der Regelung der Stadt Freiburg belegen den Bedarf einer solchen Regelung.
Ergebnis
In der Zeit unmittelbar nach Erlass des Verbotes wurden ca. 140 Räder entfernt. Die Anzahl der abgestellten Räder hat seitdem stark abgenommen und war mehrere Jahre unauffällig, Räder wurden nicht mehr entfernt. Durch den Gemeindevollzugsdienst werden regelmäßige Kontrollen auf abgestellte Fahrräder durchgeführt. Im Oktober 2010 wurden aufgrund vermehrt abgestellter Räder wieder Banderolen verteilt und Entfernungen in der Presse angekündigt. Entfernt werden mussten dann lediglich 14 Räder. Eine richterliche Überprüfung der Vorgehensweise erfolgte bislang nicht.
Insgesamt ist das Radabstellverbot entsprechend der Zielsetzung, Sicherung der Leichtigkeit und Sicherheit des Fußverkehrs, sehr erfolgreich. Die klare Durchsetzung der berechtigten Interessen des Fußverkehrs hat auch dazu beigetragen, ein möglichst entspanntes Verhältnis zwischen Fußgängern und Radfahrern zu sichern. Auch aus Sicht des Radverkehrs hat das Projekt nicht zu unangemessenen Beeinträchtigungen geführt, sondern durch die Ausweitung der Radabstellanlagen im Umfeld das Angebot insgesamt verbessert.
Ansprechpartner
Bernhard Gutzmer Garten- und Tiefbauamt Rad- und Fußverkehrsbeauftragter Fehrenbachallee 12 79106 Freiburg Telefon: 0761/201 - 4684 bernhard.gutzmer@stadt.freiburg.de