Weitere elf Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung frei gegeben: Insgesamt jetzt 89 Straßen und damit nahezu alle geeigneten Einbahnstraßen geöffnet

Bislang gibt es in Freiburg 78 Einbahnstraßen, die für den Radverkehr in Gegenrichtung frei gegeben sind. Nun kommen weitere elf in der Altstadt dazu: Das Garten- und Tiefbauamt (GuT) öffnet die Universitätsstraße, die Niemensstraße und die Löwenstraße im sogenannten „Bermuda-Dreieck“, außerdem die Schusterstraße, die Grünwälder Straße und die Straße „Auf der Zinnen“ am Siegesdenkmal. Außerdem geöffnet werden die Weberstraße, die Turmstraße, die Straße An der Mehlwaage, die Konviktstraße und die Eisenstraße.

Mit den nun geöffneten elf Straßen sind jetzt insgesamt 89 Einbahnstraßen und somit 93 Prozent der in Freiburg für eine Öffnung geeigneten Einbahnstraßen für den Radverkehr geöffnet. Das GuT schließt mit diesem Paket von Einbahnstraßen in der Altstadt die stadtweite Überprüfung der Einbahnstraßen ab, die im Jahr 2004 begonnen wurde. Die wenigen noch zu öffnenden Einbahnstraßen können erst nach Abschluss von anderen Baumaßnahmen geöffnet werden. So werden z.B. nächstes Jahr mit dem Umbau der Schwarzwaldstraße die Reischstraße und Am Floßgraben geöffnet.

Das GuT stellt in diesem Zusammenhang klar, dass die Gartenstraße am südlichen Rand der Innenstadt nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist. Dies ist erst im Zuge des Neubaus der Kronenbrücke möglich, da erst dann eine sichere Führung des Radverkehrs gewährleistet werden kann. Im Zuge der Aktion „Geisterradler“ waren Bürger irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass die Gartenstraße für den Radverkehr freigegeben wäre.

Ziel der Öffnung von Einbahnstraßen ist es, Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen. Den Radlern spart das unnötige Umwege, was die Nutzung des Fahrrads wiederum attraktiver macht. Außerdem werden die Radfahrmöglichkeiten abseits der Hauptverkehrsstraßen gestärkt. Geöffnete Einbahnstraßen tragen auch zur Verkehrssicherheit für Fußgänger bei, da Radler hier weniger illegal die Gehwege befahren und Konflikte mit Fußgängern mit der Öffnung in der Regel zurückgehen.

Dass Radfahrer geöffnete Einbahnstraßen in umgekehrter Richtung befahren dürfen, hat sich laut Garten- und Tiefbauamt (GuT) bewährt. Die Praxis und entsprechende Untersuchungen haben gezeigt, dass mit dieser Regelung Autofahrer und Radler mehr Rücksicht aufeinander nehmen: Wenn Radfahrer und Autofahrer vorausschauend und rücksichtsvoll fahren, kommen sie auch auf engem Raum sehr gut miteinander klar. Das GuT gibt dennoch zu bedenken, dass es bei geöffneten Einbahnstraßen für alle grundsätzlich wichtig ist, auf der jeweils rechten Straßenseite zu fahren. Insbesondere in Kurven, an Einmündungen und beim Ein- und Ausparken sollten alle Verkehrteilnehmer besonders aufpassen und vorausschauend fahren. Darüber hinaus gilt bei den nun geöffneten Einbahnstraßen in der Fußgängerzone besondere Rücksicht gegenüber Fußgängern, hier also unbedingt langsam fahren und - bevor es zu eng wird - absteigen.

Einen Übersichtsplan aller Freiburger Einbahnstraßen finden Sie unter www.freiburg.de/radfahren

Quelle: Pressereferat der Stadt Freiburg

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