25.11.2010
Landesregierung bringt Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in den Landtag ein
Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner: Gerade im Verkehrsbereich brauchen Kommunen Verlässlichkeit und langfristige Regeln
Der Landtag berät in seiner heutigen Sitzung (25. November 2010) in Stuttgart den Entwurf der Landesregierung für ein 'Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz' (LGVFG). Umwelt- und Verkehrsministerin Tanja Gönner wies im Vorfeld der Beratung auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Gesetzesvorhabens hin. 'Kommunen und die Verkehrsunternehmen erhalten mit dem Gesetz eine neue und verlässliche Rechtsgrundlage für die Förderung von Vorhaben des kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs. Wir schaffen damit die Voraussetzungen für die weitere Förderung von kommunalen Infrastrukturvorhaben. Gerade im Verkehrsbereich brauchen die Kommunen Verlässlichkeit und langfristige Regeln', so Ministerin Gönner.
Mit dem Gesetz werde eine neue Rechtsgrundlage für die Förderung von Vorhaben des kommunalen Straßenbaus und des öffentlichen Personennahverkehrs geschaffen. Bislang sei die Zuweisung von Bundesmitteln für diese Zwecke im Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz des Bundes geregelt gewesen, das im Zuge der Föderalismusreform I außer Kraft getreten sei. Seit dem 1. Januar 2007 erhielten die Länder vom Bund statt dessen Ausgleichszahlungen nach dem so genannten Entflechtungsgesetz. Baden-Württemberg erhalte vom jährlich rund 165 Millionen Euro für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. Allerdings sei die Zweckbindung der Ausgleichszahlungen für verkehrliche Projekte vom Bund lediglich bis Ende des Jahres 2013 festgeschrieben. Am 31. Dezember 2019 werde der Bund die Kompensationszahlungen vollständig einstellen.
"Auch in Zukunft ist der Investitionsbedarf in die kommunale Verkehrsinfrastruktur jedoch sehr hoch. Wir wollen daher sicherstellen, dass die Bundesmittel auch künftig für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse eingesetzt werden. Mit dem Gesetz schaffen wir die für die Kommunen notwendige Planungssicherheit", erklärte Ministerin Gönner. Das Gesetz sei nicht befristet, da die Förderung kommunaler Verkehrsvorhaben auch über das Jahr 2019 hinaus im Rahmen der verfügbaren Landesmittel möglich sein soll. Die Finanzkraft der kommunalen Vorhabenträger allein reiche nicht aus, um den ihnen übertragenen Aufgaben im Verkehrsbereich finanziell in ausreichendem Umfang gerecht werden zu können.
Der Gesetzentwurf sehe vor, dass künftig neben den bisherigen Fördermöglichkeiten auch Radwege in kommunaler Baulast, Gemeindeverbindungsstraßen, Lärmschutzmaßnahmen an innerörtlichen Straßen und die Erneuerung von Schienenverkehrswegen gefördert werden können. Damit solle die Förderung breiter und flexibler aufgestellt werden.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg


