Neuer Leitfaden zur Integration von öffentlichen Fahrradverleihsystemen in den ÖPNV
Das zur Begleitung des Modellversuchs "Innovative öffentliche Fahrradverleihsysteme" erarbeitete Sondergutachten gilt den juristischen, finanziellen und planerischen Fragen für die Integration öffentlicher Fahrradverleihsysteme in das System des ÖPNV.
Das Vorhaben, öffentliche Fahrradverleihsysteme in den ÖPNV zu integrieren, ist höchst anspruchsvoll. Die Systeme ÖPNV und Fahrradverleihsysteme sind grundsätzlich unterschiedlich konzipiert. Um eine Integration beider Systeme zu erzielen, gilt es, sowohl die systemimmanenten Besonderheiten als auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Integration zu beachten.
Im vorliegenden Gutachten werden Fragestellungen, die bei einer Integration von Fahrradverleihsysteme in den ÖPNV auftauchen, auf allgemeiner Ebene identifiziert und bewertet. Da das Gutachten über eine reine Prüfung wesentlicher Sachverhalte hinaus geht und Hinweise auf zu beachtende Aspekte z. B. bei der Vertragsgestaltung oder bei der Planung aufgreift, had es handlungsweisenden Charakter (Leitfaden).
Inhalte
Das vorliegende Gutachten betrachtet den Rechtsrahmen vor dem Hintergrund der Integrationsfrage (Kapitel 2). Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Rechtsgebiete der Marktintervention, der Personenbeförderung, des Gewerbes, des Kartells und Wettbewerbs sowie auf das Steuerrecht gelegt.
Der in Kapitel 2 dargelegte Rechtsrahmen stellt eine Grundlage für die Gestaltung von Betreiber- und Endkundenverträge dar. Während ein oder mehrere Betreiberverträge (Kapitel 3) in der Regel zwischen der Kommune und einem oder mehreren Betreibern eines Fahrradverleihsysteme abgeschlossen wird (es sei denn, die Kommune betreibt das Fahrradverleihsysteme selbst), stellt der Endkundenvertrag (Kapitel 4) das rechtliche Verhältnis zwischen dem Betreiber des Fahrradverleihsysteme und dem Nutzer des Systems dar.
In bezug auf die Finanzierung des integrierten Systems stellen sich sowohl Fragen bezüglich einer Anschubfinanzierung, die durch Fördermittel gewährleistet werden kann, als auch Fragen der dauerhaften Finanzierung über eine mögliche Anfangsförderung hinaus. Im vorliegenden Gutachten (Kapitel 5) wird – nachdem ein Überblick über die Kosten, die für ein Fahrradverleihsystem anfallen, gegeben wurde – in Form von Fallbeispielen aus dem Ausland aufgezeigt, welche Finanzierungsmodelle bereits erfolgreich umgesetzt werden. Die folgende Darstellung von etablierten und potenziellen Finanzierungsmöglichkeiten und ihrer jeweiligen Stärken und Schwächen eröffnet den Kommunen einen Gestaltungsspielraum, ihrem gewünschten Fahrradverleihsysteme eine fundierte Finanzierung zu geben.
Ein Kernstück der Integration von Fahrradverleihsysteme in den ÖPNV besteht in der tariflichen Integration. Sie soll dem Kunden die Nutzung beider Systeme mit einer Fahrkarte ermöglichen und einen nahtlosen Übergang zwischen den Systemen gewährleisten. Hinter der "einfachen Lösung für den Kunden" stehen viele Fragen. In Kapitel 6 des Gutachtens werden verschie-dene Möglichkeiten der Tarifintegration aufgezeigt und erläutert sowie die wesentlichen tariflichen und vertrieblichen Entscheidungen aufgeführt, die von den zuständigen Akteuren zu treffen sind. Für den Kunden nicht sichtbar, für die Betreiber des Fahrradverleihsysteme und des örtlichen ÖPNV jedoch zentral, ist die Frage der Einnahmeaufteilung zwischen beiden Systemen, die in Kapitel 6 aufgeworfen und bewertet wird.
Ein weiteres Integrationselement in der Praxis ist die Verortung der Stationen des Fahrradverleihsysteme in der jeweiligen Kommune oder Region. Eine optimale Integration ist dann gegeben, wenn sich beide Systeme ergänzen und damit eine autounabhängige Wegekette von Tür zu Tür ermöglichen. In Kapitel 7 wird der Planungsprozess mit den zu beachtenden rechtlichen und planerischen Rahmenbedin-gungen aufgezeigt, die es bei der Umsetzung von Fahrradverleihsysteme zu beachten gilt.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fördert die im Rahmen eines Wettbewerbs "Innovative öffentliche Fahrradverleihsysteme" ausgewählten Städte und Regionen mit ihren Konzepten zur Integration von Fahrradverleihsystemen in den öffentlichen Personenverkehr. Um den Modellvorhaben und weiteren interessierten Städten, Gemeinden, Landkreisen und Regionen die Entwicklung und Umsetzung solcher Systeme zu erleichtern, wurde ein Sondergutachten zur Beantwortung rechtlicher, finanzieller und planerischer rund um öffentliche Fahrradverleihsysteme erstellt.
Das Gutachten Innovative Mobilität in Städten - Integration öffentlicher Fahrradverleihsysteme in den ÖPNV: Rechtliche und finanzielle Aspekte wurde durch KCW Hamburg und Choice Berlin für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bonn (Auftraggeber) erarbeitet.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)


