Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der FGSV erscheinen neu. Neue StVO in Sicht
Nach nunmehr 15 Jahren werden die ERA 95 ersetzt. Die wesentlichen Regelungen und Neuerungen der ERA, Ausgabe 2010, werden Anfang Dezember offiziell vorgestellt, bis dahin erscheint auch die neu gedruckte ERA. Die StVO wird mit den seit 2009 bekannten Neuregelungen zum Fahrradverkehr demnächst neu in den Bundesrat eingebracht.
Planungsämter und Straßenverkehrsbehörden warten seit Jahren auf die angekündigten Neuregelungen zum Radverkehr. Nach nunmehr 15 Jahren werden die ERA 95 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) durch die neuen ERA, Ausgabe 2010, ersetzt. Damit liegt das zentrale Regelwerk für den Radverkehr in Deutschland in aktueller Form vor. Vorgestellt werden die neuen ERA auf einem Kolloquium der FGSV am 6. Dezember 2010 in Köln.
Über die wesentlichen Änderungen wurden zwischen September 2009 und Mai 2010 bereits rund 1200 Vertreter von Straßenverkehrsbehörden, Polizei und Planungsämtern in Seminaren in den Bundesländern im Rahmen der Fahrradakademie informiert ("StVO und ERA – Neue Regeln für die Radverkehrsplanung").
Der Bearbeitungs- und Abstimmungsprozess der neuen ERA 2010 dauerte mehr als zehn Jahre. Um neue Forschungsergebnisse einzuarbeiten und ERA und StVO besser aufeinander abzustimmen, befasste sich der für den Radverkehr zuständige Arbeitskreis der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) – bis 2008 unter der Leitung von Tilman Bracher, seither von Peter Gwiasda - mit der Neubearbeitung der ERA, der erste Entwurf datiert von 2003. Die lange Zeitspanne geht auf hohe Erwartungen und den Abstimmungsprozess innerhalb der FGSV und mit dem Bund-Länder Fachausschuss für den Straßenverkehr und die Verkehrspolizei (BLFA-StVO) zurück.
Mit dem vorgesehenen Neubeschluss der Straßenverkehrsordnung durch den Bundesrat werden demnächst auch die Verbesserungen für den Radverkehr, die in der "nichtigen" StVO-Novelle vom Sommer 2009 bereits enthalten waren, rechtskräftig. Auf Grund eines Formfehlers gehen das Bundesverkehrsministerium und die Straßenverkehrsbehörden der Länder von der Nichtigkeit der mit der 46. Änderungs-VO eingeführten StVO-Novelle 2009 aus. Die zum 1.9.2009 beschlossene Novelle der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) dagegen ist unabhängig davon rechtskräftig geworden und deshalb weiterhin gültig.
Weitere Informationen:
Bundestagsdrucksache vom 19.07.2010: Geplante Überarbeitung der Straßenverkehrs-Ordnung - Novelle vom 1. September 2009 (PDF - 61,0 KB)
Quelle: Deutsches Institut für Urbanistik


