Mitglied werden!

Die Bedeutung der AGFK-BW wächst mit der Anzahl der Mitglieder, die das Netzwerk aktiv weitertragen und mitgestalten. Interessierte Gemeinden, Städte und Landkreise sind dazu eingeladen, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen zu werden.

Dabei liegen die Vorteile einer Mitgliedschaft auf der Hand. Das Netzwerk unterstützt und entlastet die Mitarbeiter der Städte, Gemeinden und Landkreise und macht Synergien praktisch nutzbar. Das Land Baden-Württemberg wird die AGFK-BW projektbezogen finanziell unterstützen. Zeit-, Personal- und Kostenaufwand können somit auf vielfältige Weise gemindert werden. "Sieben gute Gründe" zeigen auf, wo der Nutzen der Mitgliedschaft in der AGFK-BW liegt:

  1. Beratung und Hilfestellung bei radverkehrsspezifischen Fragen

  2. Regelmäßiger Erfahrungs- und Informationsaustausch

  3. Entwicklung und Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit

  4. Besondere Förderung von innovativen Modellprojekten, vorbildlichen Praxisbeispielen und Fahrradverkehr fördernden Aktionen

  5. Nutzbarmachen von Synergien

  6. Interessenvertretung bei Land, Bund und EU sowie anderen Dritten

  7. Auszeichnung als „Fahrradfreundliche Kommune“

Eine ausführliche Beschreibung der "Sieben guten Gründe" finden Sie ebenfalls in der Broschüre ab Seite 12.

Kommunale Gebietskörperschaften können Mitglied in der AGFK-BW werden, wenn Sie folgende vier Aufnahmekriterien erfüllen:

  1. Beschluss des zuständigen Gremiums der kommunalen  Gebietskörperschaft, der AGFK-BW beitreten zu wollen und darauf hinzuwirken, die für die Auszeichnung „Fahrradfreundliche Stadt“, „Fahrradfreundliche Gemeinde“ oder „Fahrradfreundlicher Landkreis“ erforderlichen Voraussetzungen erfüllen zu wollen

  2. Benennung eines festen Ansprechpartners für den Radverkehr nach außen

  3. Bereitschaft zur Mitarbeit in der AGFK-BW (ideell und materiell)

  4. Bereitschaft zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge der AGFK-BW

Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet auf schriftlichen Antrag der Vorstand. Zur Beantragung der Mitgliedschaft können Sie das Antragsformular nutzen und zur Vorabprüfung an die Geschäftsstelle senden.

 




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